Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung
Gemeinnützigkeit und Spendenbescheinigung
Die Bürgerstiftung Rheinviertel ist vom Finanzamt Bonn-Außenstadt als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Daher können Sie Ihre Spenden an uns steuerlich geltend machen.
Sie unterstützen uns durch kleinere und größere Spenden ebenso wie durch Zustiftungen und Namensstiftungen.
Einige steuerliche Aspekte
- Die Stiftung stellt Spendenbescheinigungen ab einem Betrag von 30,00 € aus.
- Bei Zuwendungen bis 200,00 € gilt auch die Kopie des vorgedruckten Überweisungsträgers der Bürgerstiftung Rheinviertel als Spendennachweis
- Spenden und Zuführungen in das Vermögen von Stiftungen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte des nicht zu versteuerndem Einkommens abzugsfähig
- Die Vermögensdotierung für eine neue Stiftung oder für Zustiftungen an bestehende Stiftungen kann bis zu 1,0 Mio € abzugsfähig sein. Der Stifter kann diesen Betrag auf 10 Jahre verteilen. Ein Ehepaar, bei dem jeder Partner Vermögen einer Stiftung zuführt, könnte entsprechend 2,0 Mio. € steuerlich geltend machen