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Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Sonja-Kill-Inklusionskindertagesstätte von Heilig Kreuz

Der Rat der Tageseinrichtung hat gemäß KiBiz §9 Abs.5 folgende Kriterien für die Aufnahme vereinbart.

Über die Belegung der zum Ende des Kindergartenjahres frei werdenden Plätze entscheidet der Träger zusammen mit der Kindergartenleiterin bis zum 31. März jeden Jahres. Dies geschieht nach folgenden Gesichtspunkten und jeweils nach dem Alter der Kinder:

  • Katholische Kinder die in der Gemeinde wohnen oder deren Eltern im Einzugsgebiet berufstätig sind;
  • Kinder, deren Geschwister gleichzeitig die Einrichtung besuchen;
  • Kinder, die einer der Gruppen der Einrichtung besucht haben/ die eine U3 Gruppe des Trägerverbundes besucht haben;
  • ausgewogene Gruppenstruktur;
  • soziale Notwendigkeit

Über die im Laufe des Jahres frei werdenden Plätze entscheidet der Träger in Absprache mit der Leiterin der Tageseinrichtung nach Dringlichkeit.