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Ambulante Palliativ-Schwestern Maria Maul, Claudia Reifenberg und Argentina Ferrino

© Stefan Reifenberg

Liebevoll und professionell begleiten

„Mehr Begleitung beim Sterben“

Berliner Staatssekretärin zu Gast

Bei strahlendem Sonnenschein konnten die Vorstandsmitglieder der Bürgerstiftung Rheinviertel, Dr. Christoph Eiden, Dr. Oliver Tiemann und Annette Schwolen-Flümann die Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Annette Wiedmann-Mauz und die Bonner Bundestagsabgeordnete Dr. Claudia Lücking-Michel begrüßen.

Die Gäste sind der Einladung gefolgt, um sich über die Palliativ-/ Hospizinitiativen der Bürgerstiftung Rheinviertel zu informieren und vor Ort mit den Verantwortlichen über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu diskutieren. Zu diesem Zweck sind sie in das CBT-Wohnhaus Emmaus gekommen, vertreten durch den Geschäftsführer der Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft (CBT) in Köln, Dr. Christoph Tettinger und der Einrichtungsleiterin Susanne Littfinski.

Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Christoph Eiden und der Vorstellung der vielfältigen Projekte und Initiativen der Bürgerstiftung Rheinviertel durch Annette Schwolen-Flümann hat der CBT-Geschäftsführer Dr. Tettinger die allgemeinen Herausforderungen, mit denen stationäre Pflegeeinrichtungen konfrontiert sind, praktisch erläutert, insbesondere durch die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Qualifikation von Bestandseinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und den Refinanzierungsbedingungen für die damit verbundenen Investitionskosten. „Investitionen in die Pflegeimmobilie sind im Sinne der Versorgungssicherung notwendig, müssen aber für die Träger der Einrichtungen wirtschaftlich darstellbar sein“, forderte Dr. Tettinger am Ende seiner Einführung in die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der anschließende intensive Gedankenaustausch widmete sich den Palliativ- und Hospizinitiativen der Bürgerstiftung Rheinviertel, den zwei Integrierten Hospizen in den Altenhilfeeinrichtungen CBT-Wohnhaus Emmaus und St. Vinzenzhaus und dem ambulanten Palliativdienst, den die Stiftung in Kooperation mit dem Bonner Caritasverband unterhält. In einem kurzen Impuls schilderten die zwei Palliativschwestern, Maria Maul und Claudia Reifenberg, die praktischen Erfordernisse einer würdevollen Sterbebegleitung im häuslichen Umfeld. Schwester Lancy und Schwester Dhanya, Hospizschwestern in den Integrierten Hospizen, haben anhand von Fallbeispielen die Wünsche und Bedürfnisse von schwerstkranken und sterbenden Menschen beschrieben, die in stationären Pflegeeinrichtungen ihren letzten Weg gehen. „Wir haben hier seit mehr als 11 Jahren ein erfolgreiches Konzept etabliert, das durch zusätzliche Palliativpflegekräfte eine qualifizierte Linderung oder möglichst sogar Verhinderung von Schmerzen sicherstellt und damit unnötige Krankenhauseinweisungen am Lebensende vermeidet“, betonte Dr. Oliver Tiemann, Mitglied im Stiftungsvorstand. Für den Betrieb der Integrierten Hospize stellt die Stiftung jährlich ca. 50.000 EUR aus Spendenmitteln zur Verfügung und finanziert damit 2/3 der Aufwendungen, 1/3 der werden durch die Träger der Einrichtungen gedeckt. Mit den finanziellen Mitteln werden im Wesentlichen die zwei Hospizschwestern und umfangreiche Fortbildungen im Bereich der Schmerztherapie und Sterbebegleitung finanziert, auch für die pflegenden Mitarbeiter der Einrichtung. „Für Betroffene und Angehörige ist es segensreich auf ein Netzwerk qualifizierter Hilfe zurückgreifen zu können, das in dieser existentiellen Lebensphase Vertrauen, Sicherheit und Orientierung bietet“, beschreibt die Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel die Palliativ- und Hospizinitiativen der Bürgerstiftung.

Im Rahmen der weiteren Diskussion verwies die Berliner Staatssekretärin auf die grundlegenden Verbesserungen für die Palliativversorgung und Sterbebegleitung in stationären Pflegeeinrichtungen, die durch das Hospiz- und Palliativgesetz in 2015 initiiert wurden. „Eine qualifizierte Sterbebegleitung von Bewohnern gehört zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu und wurde mit dem Gesetz als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung erstmalig festgeschrieben“, führte Frau Widmann-Mauz aus. Sie zeigte sich beeindruckt vom ausgeprägten, bürgerschaftlichen Engagement, das durch ehrenamtliche Unterstützung und die hohe Spendenbereitschaft der Bevölkerung die Etablierung der Integrierten Hospize ermöglicht hat. „Wenn sich die Verhandlungspartner bei der Vereinbarung der Pflegesätze sperren das Integrierte Konzept zur Palliativversorgung in den Einrichtungen mitzufinanzieren, dann geben Sie mir bitte auf direktem Weg Bescheid“, forderte Frau Widmann-Mauz die Verantwortlichen der Stiftung und auf Seiten der Einrichtungen auf. Im Ausblick verwies sie auf eine breit angelegte Evaluationsstudie zur „Versorgung sterbender Menschen in der stationären Langzeitpflege“, die das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetzesvorhaben in Auftrag gegeben hat. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Ergebnisse im 4. Quartal 2017 ist eine weitere Konkretisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur weiteren Verbesserung der Palliativversorgung und Sterbebegleitung in stationären Pflegeeinrichtungen in der kommenden Legislaturperiode nicht ausgeschlossen.

Die zunehmende Anzahl von Bewohnern, die an einer Demenzerkrankung leiden, bedeutet eine substanzielle Veränderung der Versorgungsrealität in der stationären Pflege, die auch die palliative und hospizliche Begleitung der letzten Lebensphase betrifft. „Ohne die Entwicklung einer Heilungsmöglichkeit oder einer deutlichen Verzögerung der Erkrankungssymptome sind die Pflege und Begleitung von Demenzerkrankten eine prägende Herausforderung für stationäre Pflegeeinrichtungen“, stellte die Einrichtungsleiterin Frau Littfinski fest und beschrieb die Vorteile des Integrierten Konzeptes für Demenzerkrankte. „Die würdevolle Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in unserer Gesellschaft erfordert das positive Zusammenwirken gesetzlicher Rahmenbedingungen in der Kranken-/Pflegeversicherung und bürgerschaftlichen Engagements als ein Zeichen gelebter Nächstenliebe“, betonte die Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel.

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