Die "Bürgerstiftung Rheinviertel" ist vom Finanzamt Bonn-Außenstadt als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Sie können uns durch Zustiftungen und Spenden (Zuwendungen) unterstützen. Die Stiftung stellt entsprechende Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) aus.
Seit 2007 gilt die Verbesserung der Abzugsfähigkeit von Spenden und Zuwendungen an Stiftungen.
Bei Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro gilt die Kopie des Überweisungsträgers als Spendennachweis für das Finanzamt.
Um im Einzelfall die Nutzung steuerlicher Vorteile sicherzustellen, fragen Sie uns oder Ihren Steuerberater. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln entsprechende Kontakte.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Franz Josef Müller
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